Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Ab dem 13.12.2024 gilt die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR). Diese enthält wesentliche Vorgaben für die Sicherheit von Verbraucherprodukten, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Hier informieren wir darüber was dies für Betreiber von Internet Shops bedeutet und was umgesetzt werden muss.
Welche Online Shops sind betroffen?
Wir gehen davon aus, dass alle Online Shops betroffen sind die sogenannte Verbraucherprodukte vertreiben, also Produkte die entweder für Verbraucher bestimmt sind oder möglicherweise von Verbrauchern verwendet werden könnten. Das gilt für die gesamte Lieferkette, es sind also sowohl B2C-Shops betroffen als auch geschlossene B2B Online Shops.
Maßnahmen im Online Shop
Wir empfehlen mindestens folgende Ausgaben bei jedem Artikel einzufügen:
- Angabe des Herstellers mit Name, Marke, Adresse, Homepage oder alternativ E-Mail Adresse
- Falls Hersteller außerhalb der EU dann verantwortliche Person in der EU mit Name, Adresse, Homepage oder alternativ E-Mail Adresse
- Ein Bild zur Identifikation des Artikels
- Ausgabe der Produktart, z.B. "Laufschuh", auch dies dient der Identifikation
Wie ist nun das weitere Vorgehen
- Klären Sie mit Ihrem DSISoft Projektleiter, ob die benötigten Daten schon vorhanden sind
- Besprechen Sie die notwendigen Änderungen in Ihrem Online Shop
- Erfassen Sie ggf. noch fehlende Daten
Wir unterstützen Sie
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Projektleiter auf. Wir helfen Ihnen bei den notwendigen Umstellungen.
Weiterführende Links:
- Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit
- FAQ der IT-Recht Kanzlei