Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Dieses verpflichtet Shop-Betreiber dazu, ihren Internet Shop barrierefrei zu gestalten. Hier informieren wir darüber, was dies bedeutet und wie DSISoft Shop-Betreiber bei der Umsetzung unterstützen kann.
Wenn Sie in Ihrem Online Shop auch Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, sind Sie wahrscheinlich von dem neuen Gesetz betroffen. Das Gesetz sieht Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor und auch für B2B-Onlineshops, die eindeutig als solche gekennzeichnet sind.
Mit dem neuen Gesetz soll die Gesellschaft inklusiver werden und Menschen mit Beeinträchtigung soll eine bessere Teilhabe ermöglicht werden. Darüberhinaus bewirkt die Einrichtung der Barrierefreiheit insgesamt eine bessere Usability und bringt Ihnen Vorteile im Bereich SEO, da auch Suchmaschinen z.B. von alt-Texten für Bilder profitieren.
Wir empfehlen, folgende Maßnahmen im Shop umzusetzen:
- Schriftgröße anpassbar
- Kontrast anpassbar
- Informationen/ Kennzeichnung nicht ausschließlich durch Farben
- Texte als Alternative zu Bildern
- Bedienung sowohl per Tastatur als auch per Maus
Wir stellen bis Ende Januar 2025 ein Update des Shopsystems zur Verfügung, welches die Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umsetzt. So können die Webshops unserer Online-Händler ohne Zeitdruck an die neuen Anforderungen angepasst werden.
- Informieren Sie sich weiter zu diesem Thema, wir stellen unten weiterführende Links bereit.
- Analysieren Sie Ihren bestehenden Shop: Wo sind Sie schon gut aufgestellt, was ist noch zu tun, insb. in den Bereichen Design, CI und Content sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten wie Ihren AGB.
- Planen Sie das Update zusammen mit Ihrem DSISoft Projektleiter, sobald wir die Neuerungen zur Barrierefreiheit eingebaut haben.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Projektleiter auf. Wir begleiten Sie durch den gesamten Umstellungsprozess, damit Sie 2025 mit Ihrem Shop auf der sicheren Seite stehen.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- FAQ der IT-Recht Kanzlei